Ratschläge
Familienforschung
Auf den Spuren der Vorfahren: Hinweise für
den Familienforscher
| Erste Abklärungen
Ausgangspunkt für die
Familienforschung ist die Neugierde, mehr über seine Vorfahren wissen zu wollen. Mit Vorteil
schaut man sich zuerst in der Familie und in der näheren oder weiteren Verwandtschaft um. Alte
Fotos, Familienbüchlein, Briefe, Tagebücher, Schulzeugnisse, Notariatsakte, Ansätze eines
Stammbaums, alles kann nützlich sein, informieren, weiterhelfen. Um doppelte Arbeit zu
vermeiden, ist ein erster Besuch im Staatsarchiv angezeigt, möglicherweise besteht dort schon
ein Stammbaum oder eine Familiengeschichte. |
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Ältere Personen erzählen gerne von
vergangenen Zeiten, Familiengeschichte und Familiengeschichten. Diese Informationen - oder Legenden - können
in der Folge "wissenschaftlich", d.h. quellenmässig bestätigt oder korrigiert weden.
Zivilstandsregister
Auch im Kanton Freiburg,
wie in der übrigen Schweiz, wurde das
staatliche Zivilstandsregister 1876 eingeführt. Die Geburten, Heiraten und Todesfälle innerhalb der
Bevölkerung sind in den Zivilstandsregistern des
Wohn- und des Bürgerorts in der im Ort
herrschenden Amtssprache eingeschrieben.
Aus Gründen des Daten- und des
Personenschutzes sind die Zivilstandsregister einer Sperrfrist von 120 Jahren unterworfen. Um Akten
einzusehen, die dieser Sperrfrist unterliegen, muss der Familienforscher zunächst beim kantonalen
Zivilstandsamt (Herrn Jean-Pierre Coussa, Pérolles 2, Postfach 471, 1701 Freiburg, Tel. 026 305 22 12) eine
entsprechende Erlaubnis einholen. Mit dieser Bewilligung versehen, kann er eine schriftliche Anfrage an
seine Bürgergemeinde richten, welche über Bürgerregister verfügt, die seit 1930 geführt werden, zum Teil
aber auch Angaben ab 1850 enthalten können. Seit Januar
2004 ist der Zivilstandsdienst in 7 Bezirkskreise
eingeteilt.
Pfarreiregister
Angaben zur Familie vor 1876 geben die
Pfarreiregister. Sie enthalten die Taufen, Eheschliessungen und Todesfälle der Wohnbevölkerung mehrheitlich
in Latein und weisen selten ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis auf. Diese Register können ausnahmsweise
bis in das 16. Jahrhundert zurückreichen. Die Pfarreiregister werden in der Regel in der Pfarrei aufbewahrt.
Alle Doppel der Register von 1760 bis 1850, die in den
Zivilstandsämtern aufbewahrt waren, wurden ins
Staatsarchiv überführt und sind dort auf Mikrofilm
einzusehen.
Link auf die
summarische Liste der im Staatsarchiv verwahrten
Pfarreiregister. Diese Liste wird laufend ergänzt.
Andere Quellen im
Staatsarchiv
Die verschiedenen Quellen im Staatsarchiv
erlauben weiterführende Angaben ausnahmsweise bis in das 13. Jahrhundert. Das Erfassen der Geburts- und
Todesdaten ist allerdings nicht mehr möglich. So finden sich weitere Generationen in den Notariatsregistern,
den Urbaren (= "Grosses", den Zins- und Zehntenbücher, eine Art Steuer- und Grundbuchregister des Ancien
Régime) mit den dazugehörenden Plänen, in den Registern der Brandversicherung (seit 1811), des Grundbuchamts
(seit der Mitte des 19. Jahrhunderts) mit den Katasterplänen, in den Bürgerbüchern, Militärrodel oder in den
Pergamenturkunden aus den Vogteien. Wertvoll für den "Ist-Zustand" einer Familie sind die namentlichen
Volkszählungen (1811-1880). |