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Ratschläge

Familienforschung

Auf den Spuren der Vorfahren: Hinweise für den Familienforscher

Erste Abklärungen

Ausgangspunkt für die Familienforschung ist die Neugierde, mehr über seine Vorfahren wissen zu wollen. Mit Vorteil schaut man sich zuerst in der Familie und in der näheren oder weiteren Verwandtschaft um. Alte Fotos, Familienbüchlein, Briefe, Tagebücher, Schulzeugnisse, Notariatsakte, Ansätze eines Stammbaums, alles kann nützlich sein, informieren, weiterhelfen. Um doppelte Arbeit zu vermeiden, ist ein erster Besuch im Staatsarchiv angezeigt, möglicherweise besteht dort schon ein Stammbaum oder eine Familiengeschichte.

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Ältere Personen erzählen gerne von vergangenen Zeiten, Familiengeschichte und Familiengeschichten. Diese Informationen - oder Legenden - können in der Folge "wissenschaftlich", d.h. quellenmässig bestätigt oder korrigiert weden.

 

Zivilstandsregister

Auch im Kanton Freiburg, wie in der übrigen Schweiz, wurde das staatliche Zivilstandsregister 1876 eingeführt. Die Geburten, Heiraten und Todesfälle innerhalb der Bevölkerung sind in den Zivilstandsregistern des Wohn- und des Bürgerorts in der im Ort herrschenden Amtssprache eingeschrieben.

Aus Gründen des Daten- und des Personenschutzes sind die Zivilstandsregister einer Sperrfrist von 120 Jahren unterworfen. Um Akten einzusehen, die dieser Sperrfrist unterliegen, muss der Familienforscher zunächst beim kantonalen Zivilstandsamt (Herrn Jean-Pierre Coussa, Pérolles 2, Postfach 471, 1701 Freiburg, Tel. 026 305 22 12) eine entsprechende Erlaubnis einholen. Mit dieser Bewilligung versehen, kann er eine schriftliche Anfrage an seine Bürgergemeinde richten, welche über Bürgerregister verfügt, die seit 1930 geführt werden, zum Teil aber auch Angaben ab 1850 enthalten können. Seit Januar 2004 ist der Zivilstandsdienst in 7 Bezirkskreise eingeteilt.

 

Pfarreiregister

Angaben zur Familie vor 1876 geben die Pfarreiregister. Sie enthalten die Taufen, Eheschliessungen und Todesfälle der Wohnbevölkerung mehrheitlich in Latein und weisen selten ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis auf. Diese Register können ausnahmsweise bis in das 16. Jahrhundert zurückreichen. Die Pfarreiregister werden in der Regel in der Pfarrei aufbewahrt. Alle Doppel der Register von 1760 bis 1850, die in den Zivilstandsämtern aufbewahrt waren, wurden ins Staatsarchiv überführt und sind dort auf Mikrofilm einzusehen.

Link auf die summarische Liste der im Staatsarchiv verwahrten Pfarreiregister. Diese Liste wird laufend ergänzt.

 

Andere Quellen im Staatsarchiv

Die verschiedenen Quellen im Staatsarchiv erlauben weiterführende Angaben ausnahmsweise bis in das 13. Jahrhundert. Das Erfassen der Geburts- und Todesdaten ist allerdings nicht mehr möglich. So finden sich weitere Generationen in den Notariatsregistern, den Urbaren (= "Grosses", den Zins- und Zehntenbücher, eine Art Steuer- und Grundbuchregister des Ancien Régime) mit den dazugehörenden Plänen, in den Registern der Brandversicherung (seit 1811), des Grundbuchamts (seit der Mitte des 19. Jahrhunderts) mit den Katasterplänen, in den Bürgerbüchern, Militärrodel oder in den Pergamenturkunden aus den Vogteien. Wertvoll für den "Ist-Zustand" einer Familie sind die namentlichen Volkszählungen (1811-1880).


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Letzte Änderung: 25.06.2009 18:02:52